Der Bienenzüchterverein Liestal verkauft Königinnen der Belegstelle Hersbergerweide (B-Belegstelle) fürs Projekt Gässli (Lehrbienenstand des Bienenzüchtervereins Liestal). Eine Königin kann für 60.- Fr. gekauft werden. Davon gehen 50.- Fr. an das Projekt Gässli und 10 Fr. decken die Unkosten.
Bei Interesse kann man sich bei Maria Corpataux (078 830 65 33) melden.
Tag der Biene
Am Sonntag, den 09. Juni 2024, ab 10.00 - 15.00 Uhr öffnen wir für Gross und Klein die Türen des Lehrbienenstandes "Gässli".
Kommen Sie vorbei!
Lassen Sie sich in die Welt der Bienen entführen und erfahren sie spannendes über den Bienenstaat, die vielseitigen Produkte der Biene sowie über die weiteren wesentlichen Bestäuber, welche für unsere Ernährung von existenzieller Bedeutung sind. Expert:innen können befragt werden und geben gerne Auskunft.
Wir bieten ein abwechslungsreiches Programm:
- Blick hinter die Kulisse ist möglich.
- "Fotovolk" steht zur Verfügung.
- 12.00 Uhr Vortrag über die Bienenprodukte
- 13.30 Uhr Vortrag über die Wildbienen
- Verkauf von unterschiedlichen Bienenprodukten
- Insektenfreundlicher Pflanzen- und Wildstaudenmarkt
- Honigdegustation und Honigverkauf
Selbstverständlich bieten wir auch feine Verpflegungsmöglichkeiten.
Der Bienenzüchterverein Liestal freut sich auf Ihren Besuch und heisst Sie herzlich willkommen.
Am 1. Juni 2023 um 18.00 Uhr treffen wir uns zu einem Erfahrungsaustausch auf dem Vereinsbienenstand Gässli in Füllinsdorf. Themen welche wir besprechen sind
Selbstverständlich werden wenn möglich alle Fragen rund um die Bienen auch beantwortet - wir freuen uns auf Eure Teilnahme - auch Gäste heissen wir herzlich willkommen.
Wer Lebensmittel herstellt, muss im Rahmen seiner Tätigkeit dafür sorgen, dass die Waren den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Er muss sie entsprechend der «Guten Herstellungspraxis» untersuchen oder untersuchen lassen. Hersteller sind verpflichtet zur Selbstkontrolle und haben alle erforderlichen Vorkehrungen für die Sicherheit der Lebensmittel zu treffen. Das Führen eines Behandlungsjournals ist Teil der guten Herstellungspraxis und dient weiter als Grundlage für die Selbstkontrolle. Durch das Führen desselben kann nachgewiesen werden, dass die entsprechenden Anwendungsbedingungen eingehalten wurden und somit die Lebensmittelsicherheit gewährleistet ist. Bienenhalterinnen und Bienenhalter sind zur Buchführung im Umgang mit Arzneimitteln verpflichtet. Sie müssen ein Behandlungsjournal sowie eine Inventarliste führen. Das BLV stellt Vorlagen zur Verfügung, wobei alternativ eigene (auch elektronische) Systeme verwendet werden dürfen. Das Behandlungsjournal und die Inventarliste müssen 3 Jahre lang aufbewahrt werden.
An diesen Online Live-Veranstaltungen werden verschiedene Themen besprochen. Einfach und ohne Anmeldung könne diese Veranstaltungen besucht werden. Auch wenn einmal der Termin von der Veranstaltung nicht passend ist. kann der Vortrag zu einem späterem Zeitpunkt angeschaut werden. Um die Themen der Veranstaltungen einzusehen, verweisen wir euch auf den folgenden Link: https://www.bienen.ch/aktuelles/termine/apiservice-bgd.html
Wir wissen, dass die Varroamilbe Drohnenbrut durchschnittlich acht Mal häufiger befällt als Arbeiterinnenbrut. Daher ist die Drohnenbrutentnahme eine sinnvolle bio-technologische Massnahme, um diesen Parasiten zu bekämpfen. In der Praxis ist derzeit nicht vollständig geklärt, wie viele Milben mit dem Schnitt eines Drohnenrahmens entfernt werden können und ob es dabei einen Zusammenhang gibt zwischen der Entnahme zu unterschiedlichen Zeitpunkten in der Saison. Dies zu wissen kann zur Aufklärung beitragen, ob sich Drohnenschneiden in der Praxis überhaupt lohnt und inwieweit sich die Massnahme optimieren lässt. Link zu einer Studie zur Wirksamkeit des Drohnenschnittes.
Ein Artikel von David Heaf, Wales (www.beefriendly.co.uk, Die Übersetzung erfolgte von Sarah Grossenbacher)
Dies ist der erste Teil einer zweiteiligen Artikelserie über Ethik in der Imkerei. Beide Artikel basieren auf ein Kapitel meines Buches «The Bee-friendly Beekeeper».
Link zum Artikel.
In der Imkerei wird die Nachricht aus den USA über die Bekämpfung der Amerikanischen Faulbrut mittels einer "Schluckimpfung für Honigbienen" intensiv diskutiert. Das Institut für Bienenkunde Celle nimmt zu verschiedenen Fragen Stellung:
Auch im Jahr 2022 kam es zu vermehrte Meldungen in der Schweiz wegen dem "Chronisches Bienenparalyse-Virus". In einem Informationsschreiben bearbeitet das Bieneninstitut Celle dazu verschiedene Fragestellung:
Dieses Thema war nicht nur bei uns im Verein ein Thema, sondern auch in der Schweizerischen Bienenzeitung 10/2019.
Unsere Honigobfrau Hedy Gehrig hat sich mit diesem Thema, wie auch den recht-lichen Umgang mit solchem befasst und anbei die folgende Schlussfolgerung zusammengestellt
Die Landesanstalt für Bienenkunde der Universität Hohenheim hat einen Wirkstoff gegen die Varroamilbe entdeckt: Lithiumchlorid. Dies ist eine sehr gute Nachricht, obwohl der Wirkstoff (bevor er als Medikament für Bienen überhaupt auf den Markt kommen kann) natürlich noch weiter getestet werden muss, um die beste Dosierung zu bestimmen und Nebenwirkungen für Bienen und Anwender sowie das Risiko von Rückständen auszuschliessen. Es wird also noch dauern, bis die Varroabekämpfung weiter optimiert werden kann. Das Bieneninstitut Hohenrain testet aktuell wie ein auf Lithiumclorid basierte Varroabekämpfung aussehen könnte. Artikel auf der Internetseite der Landesanstalt für Bienenkunde Hohenhaim.
Der Kleine Beutenkäfer (Aethina tumida) ist ein gefürchteter Bienenschädling. Die ausgewachsenen Käfer und die Larven fressen Honig, Pollen und bevorzugt Bienenbrut. Die Käfer schwächen das Bienenvolk, der Honig beginnt zu gären und die Waben brechen zusammen. Das befallene Volk wird entweder vernichtet oder verlässt den Bienenstock. Im September 2014 ist er zum ersten Mal in Süditalien nachgewiesen worden. Wann der Beutenkäfer auf natürlichem Wege in die Schweiz gelangt, ist schwer zu sagen. Vermutlich dauert dies mehrere Jahre. Die grösste Gefahr geht von Importen aus. Durch sie kann der Beutenkäfer jederzeit in die Schweiz gelangen.